In unserer globalisierten Welt verändert der Fortschritt unsere Konsumgewohnheiten nachhaltig. So wird längst nicht mehr alles im Inland hergestellt, sondern viele Güter aus anderen Ländern importiert. So kommen ein Großteil unserer Technikgeräte und unserer Kleidung aus dem Ausland. Wenn man das bedenkt, wird offensichtlich, warum das Internationale Wirtschaftsrecht unser unsichtbarer Begleiter ist.
Das Internationale Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche Wirtschaftsbeziehungen, die Staaten miteinander eingehen. Nur dank des Internationalen Wirtschaftsrechts ist ein geregelter Handel mit Konsumgütern über Ländergrenzen hinweg möglich. Dabei kann das IWR grob in vier Segmente unterteilt werden:
Durch das nationale Außenwirtschaftsrecht können die Länder die Regeln für ihre Ökonomie individuell, beispielsweise durch Zölle, regeln und damit eigene Wirtschaftsbeziehungen gestalten. Das nationale Außenwirtschaftsrecht gehört damit zum öffentlichen Wirtschaftsrecht. Das europäische Wirtschaftsrecht reguliert die Wirtschaftsbeziehungen im europäischen Inland. Aufgrund der verstärkten Kooperation der EU-Länder sind das nationale und das europäische Außenwirtschaftsrecht eng verflochten.
Das Internationale Wirtschaftsrecht regelt die Handelsbeziehungen zwischen einzelnen Ländern. Um die Warenwirtschaft besser regulieren zu können, beschließen die staatlichen Ministerien eigene Zollgebühren, Befreiungen oder Standards. So kann die Wirtschaft im eigenen Land besser kontrolliert werden. Zudem ermöglicht das Wirtschaftsvölkerrecht nähere Handelsbeziehungen zwischen einzelnen Staaten oder schafft privilegierte Zonen durch Freihandelsabkommen und ähnliche Mittel.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Handelspartnern kommen, entscheidet der Internationale Schiedsgerichtshof. Dieser ist unparteiisch und leitet ein Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein. So können sich alle Rechtsorgane auf den Fall konzentrieren, ohne unter medialen Druck zu geraten. Das ist wichtig, um die Unbestechlichkeit und Rechtschaffenheit des Gerichts zu gewährleisten.
Indien hat wie alle anderen Länder staatliche Organe, beziehungsweise Ministerien, die das nationale Außenwirtschaftsrecht regeln. Damit es zu Handelsbeziehungen mit anderen Ländern kommen kann, sind daher einheitliche Standards für den Handel durch das Internationale Wirtschaftsrecht wichtig. Im internationalen Handel ist zu beachten, dass in den beteiligten Staaten unterschiedliche Gesetze gelten. So gibt es das in Deutschland obligatorische Gewährleistungsrecht in Indien nicht. Hersteller, die Produkte aus Indien nach Deutschland importieren, müssen aber diese Gewährleistung bieten. Konstellationen wie diese regelt das Wirtschaftsvölkerrecht, ein Teilbereich des Internationalen Wirtschaftsrechts. Dadurch unterliegen Händler, die ihre Waren in Deutschland verkaufen möchten, einer Gewährleistungspflicht.
Unsere Kanzlei hat sich insbesondere auf das indische Vertragsrecht spezialisiert und erstellt und prüft Verträge internationaler Unternehmen für Wirtschaft, Produktion und Handel. Wir kennen uns hervorragend im indischen Vertragsrecht aus und können Sie als Unternehmer bestmöglich bezüglich einer länderübergreifenden Kooperation beraten.
Unsere Hauptthemen im Bereich Indisches Wirtschaftsrecht umfassen:
Sie möchten expandieren? Ein neues Unternehmen in einem anderen Land gründen? Handelsbeziehungen zu anderen Ländern aufbauen oder vertiefen? Wir unterstützen Sie dabei!
Während Franchising und Subventionen vor allem in der Gründungsphase wichtig sind, kommen Mediationen bei Konflikten zum Einsatz. Wir vertreten Ihr Unternehmen beim Schiedsverfahren und setzen das Urteil auf Wunsch in Indien um. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit indischen Unternehmen gehören indisches Wirtschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht fast zu unserem Alltag. Kontaktieren Sie uns gern und schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir beraten Sie kompetent und zielsicher!
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