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Indisches Steuerrecht

Indian Tax Law

Wer Handel mit Indien betreibt, muss mit einer landesweiten einheitlichen Umsatzsteuer rechnen. Die Goods and Services Tax (GST) wurde 2017 im Rahmen der größten Steuerreform seit der Unabhängigkeit Indiens (1947) eingeführt. Auf Ebene der Bundesstaaten und der Zentralregierung ersetzt die GST rund 18 bisher geltende indirekte Steuern und Abgaben und ist in drei Formen unterteilt:

  • Central CGST, Steuern der Zentralregierung
  • State SGST, Steuern der Bundesstaaten
  • Integrated IGST, übergreifende Steuern 

Im indischen Steuerrecht sind verschiedene Steuersätze möglich: 0, 5, 12, 18 oder 28 Prozent. Die Steuersätze für die meisten Dienstleistungen liegen bei 18 Prozent. Die GST ist eine recht umfangreiche indirekte Steuer auf die Herstellung, den Vertrieb und Verbrauch von Dienstleistungen und Waren.


Die drei Formen der Steuern sind im indischen Steuersystem einheitlich und wirken sich nicht auf die Gesamthöhe der Steuern aus. Sie sind zielabhängig, weshalb der Ort der Warenlieferung beziehungsweise des Dienstleistungsempfängers maßgeblich ist. Erfolgt beispielsweise eine Leistung innerhalb eines Bundesstaates, so sind CGST und SGST (jeweils zu 50 Prozent) abzuführen. Für Leistungen zwischen zwei Bundesstaaten ist die IGST anzuwenden. Zu den Steuern hinzu kommt bei Wareneinfuhren der Zoll, der zusätzlich zu entrichten ist.


Durch die Einführung der GST gibt es für deutsche Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte in Indien verfügen, keine Änderungen. Auf Rechnungen für Exporte nach Indien ist die GST nicht auszuweisen, auf Import kommt die IGST zur Anwendung. Die auf Dienstleistungen anfallende GST ist vom indischen Kunden auf Basis der Nettorechnung zu berechnen und muss von direkt an den Fiskus abgeführt werden (reverse-charge Verfahren).

Anwalt für indisches Steuerrecht befasst sich am Schreibtisch mit Steuern

Wann Steuern mit welchem Steuersatz fällig werden

Der Steuereinbehalt kann umgangen werden, indem man auf der Rechnung den Terminus „net of taxes” einträgt. Somit wird nicht dem ausländischen Dienstleister, sondern dem indischen Kunden die Steuerschuld übertragen. Hierbei entstehen dem indischen Kunden jedoch wesentlich höhere Kosten, die er sicherlich nicht ohne Weiteres akzeptieren wird.

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indien und Deutschland ist der Höchstsatz der Quellensteuer TDS (Tax Deducted at Source) auf zehn Prozent beschränkt. Der nationale Quellensteuersatz liegt (je nach Dienstleistung) zwischen 10 und 20 Prozent. 



Der deutsche Zahlungsempfänger kann eine einbehaltene indische Quellensteuer im Rahmen der deutschen Steuererklärung auf die indischen Einkünfte anrechnen. Dadurch, dass der indische Kunde die Quellensteuer direkt einbehält und an den indischen Fiskus abführt, erhält er von der jeweiligen Steuerbehörde eine Zahlungsbestätigung über die Zahlung sowie über die Höhe der TDS. Diese Bestätigung muss anschließend dem deutschen Dienstleister zugeschickt werden, damit er diese bei der Steuererklärung in Deutschland vorweisen bzw. einreichen kann.


Permanent Account Number (PAN)

Die PAN ist eine aus zehn Buchstaben und Ziffern bestehende Nummer, die vom indischen Fiskus ausgegeben wird. Sie ist grundsätzlich bei jeder schriftlichen Kommunikation mit den indischen Geschäftspartnern (Rechnungen, Handelskorrespondenzen) sowie bei allen Steuerbehörden anzugeben.


Bis 2016 mussten die ausländischen Empfänger von quellensteuerpflichtigen indischen Zahlungen für ihre 10-prozentige Quellensteuern ihre Permanent Account Number (PAN) mitteilen. Wurde keine PAN angegeben, war der Steuerpflichtige gesetzlich zur Zahlung einer höheren Steuer (ca. 25 Prozent) verpflichtet. Seit 2016 kann der Quellensteuersatz von zehn Prozent auch ohne PAN angewendet werden.


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Permanent Account Number (PAN)

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