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Saju Jakob - Indischer Anwalt (Advocate) 
Internationales Vertragsrecht

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Allgemeines Vertragsrecht, Indisches Vertragsrecht, internationale Verträge

Indian Contract Law

  • AGB, Schenkung, Rücktritt, Vertragsformulierung, Vertragsentwurf und Vertragsprüfung, Vertragsstrafe, Verträge aller Art, Unterstützung bei Verhandlungen und Koordination für große Unternehmen. 


  • Internationale Verträge, Händlervertrag, Handelsvertretungsvertrag


  • Gesellschaftsvertrag, Vertrag für Mietsachen, Leasing, und Grundstückserwerb
Saju Jakob betreut Mandanten zum Thema allgemeines Vertragsrecht und indisches Vertragsrecht

Was ist Allgemeines Vertragsrecht?

Das Allgemeine Vertragsrecht setzt sich mit grundlegenden Regeln, die für Verträge gelten, auseinander. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und umfasst die gesamte Bandbreite, die bei Verträgen zu beachten sind. Dazu zählen:

  • AGBs
  • Schenkungen
  • Verträge unterschiedlicher Art
  • Rücktrittsklauseln
  • Auflagen für die Durchführung


Diese Liste ist keineswegs abschließend, sondern zeigt lediglich einen kleinen Teil der Rechtsgebiete, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten.


Das Allgemeine Vertragsrecht fällt international ähnlich aus, auch wenn die Umsetzung teils ein anderes Vorgehen erfordert. Jede Partei muss daher über die grundsätzliche Bedeutung Kenntnis haben.

Internationale Verträge

Wie funktionieren internationale Verträge?

Im Grundsatz unterscheiden sich nationale und internationale Verträge nicht voneinander. Es handelt sich stets um die Willensbekundung einzelner Parteien, die eine Regelung treffen möchten.


Bei Verträgen in Deutschland hat es ein Rechtsanwalt relativ leicht, denn die Zuständigkeiten sind zu einem großen Teil klar und eindeutig im Gesetz geregelt. Im Internationalen Recht gibt es allerdings viele Aspekte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.


Dazu zählt vor allem die Zuständigkeit. Internationale Übereinkommen sowie nationale Gesetze und private Verträge müssen in Einklang gebracht werden. Es darf nicht unklar bleiben, wann ein Gericht in Deutschland, in Indien oder den USA zuständig ist.


Je nach Konstellation erfordert die Form Übersetzungen und Klarstellungen, um abweichende Rechtsordnungen miteinander zu verbinden.


Gern sind wir Ihnen bei Fragen zu internationalen Verträgen behilflich. Unser Spektrum reicht dabei von Firmengründungen über die Vertragsformulierung sowie Vertragsprüfungen bis hin zum Grundstückserwerb in einem anderen Staat.


Tipp: Oft ist es hilfreich, vorab Vereinbarungen zur Beilegung von Streitigkeiten zu treffen. Auf diese Weise wird es leichter, Verträge im Internationalen Recht durchzusetzen, die Kosten jedoch gleichzeitig gering zu halten.

Besonderheiten Indisches Vertragsrecht

Gibt es Besonderheiten beim Indischen Vertragsrecht?

Als Anwalt für indisches Recht ist es unser Anliegen, die Besonderheiten der Rechtsordnungen zu berücksichtigen, um eindeutige Verträge im Internationalen Recht abschließen zu können.



Ähnlich wie im deutschen Recht sind Verträge auch in Indien nur dann gültig, wenn die Parteien frei zustimmen. Es gelten Unmöglichkeitsregeln und Ihnen stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ein Vertrag nicht eingehalten werden kann.

Je nach Region gibt es allerdings auch religiöse Aspekte, die Einfluss auf den Vertragsinhalt haben können. So gilt es, bestimmte Auflagen zu berücksichtigen, um in Indien Fuß zu fassen.


Streitigkeiten werden nicht nur vor einem Zivilgericht beigelegt, sondern können auch vor einem Schiedsgericht landen. 

Gern beraten wir Sie auch umfassend bei steuerlichen Angelegenheiten und Fragen zum indischen Recht des geistigen Eigentums.

Anwalt für internationales Vertragsrecht befasst sich am Schreibtisch und denkt nach

Umfassende Beratung von der Vertragsanbahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung

Im Internationalen Vertragsrecht steht Rechtssicherheit an oberster Stelle. Unterschätzen Sie den Wert klar formulierter Verträge nicht.


Wir unterstützen Sie während der gesamten Vertragsentwicklung, erstellen Verträge und helfen bei der Betreuung.


Zusätzlich stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Internationalen Recht zur Verfügung. Wir vertreten Sie bei Gerichten nicht nur in Deutschland, sondern direkt in den USA oder auch in Indien.

Wir freuen uns auf Sie.

Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit Ihrer Wahl, und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

 

SAJU JAKOB

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50676 Köln

 

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